Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines
1.1 Lieferungen, Vereinbarungen und Dienstleistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Kauf- und Lieferbedingungen.

1.2 Mündlich oder telefonisch erteilte Aufträge sowie Sondervereinbarungen sind schriftlich durch uns zu bestätigen.

1.3 Nach Kundenspezifikationen bestelle Waren und Dienstleistungen stellen immer einen Werksvertrag dar.

1.4 Die von den AGB abweichende Handhabung bewirkt auch dann keine stillschweigende Abänderung, wenn im Rahmen einer Geschäftsverbindung oder über längeren Zeitraum so verfahren wird. Gleiches gilt für eventuelle abweichende AGB unserer Kunden.

1.5 Sollten wir im Einzelfall (aus dem Grund, einen Kunden / eine Kundin zufrieden stellen) über von den AGB abweichendes verhandeln, geschieht dies im Vorbehalt aller Rechte für den Fall, dass keine Einigung zu erzielen ist.

2. Preise
2.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Als verbindlich gelten die im Kaufvertrag/Werksvertrag angegebenen Preise. Die Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer. Alle vorher erschienenen Preislisten und Angebote verlieren ihre Gültigkeit.

2.2 Der im Kaufvertrag für die komplette Ausstattung inkl. Accessoires angegebene Betrag wird, grundsätzlich Rechnung gestellt.

2.3 Sofern sich aus der Produktbeschreibung im Online-Shop des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

3. Lieferung- und Zahlungsvereinbarung/-bedingungen
3.1 Die vollständige Zahlung des Kaufpreises hat in barem Geld oder per EC-Cash zu erfolgen. In Ausnahmefällen ist eine Zahlung auf eines der umseitig genannten Konten möglich.

3.2 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Kunde die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden in (überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich) niedrigerer Höhe angefallen ist.

3.3 Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge ist unzulässig; dies gilt nicht bei Zahlungseinstellung des Verkäufers. Sonstige Abzüge (z. B. Porto) sind unzulässig. v.I.O. EuGH. Az. C-511/08

4.Gewährleistung und Haftung
4.1 Beanstandungen sind nach Rücksprache innerhalb 8 Tage nach Erhalt der Ware aber immer vor dem Anlasstermin dem Verkäufer vorzulegen, geschieht dies nicht innerhalb dieser 8 Tage so werden keine Beanstandungen mehr akzeptiert.

4.2 Handelsübliche oder geringe, technische nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs können nicht beanstandet werden.

4.3 Bei berechtigter Beanstandung hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mängelfreier Ersatzware innerhalb 4 Wochen nach Rückempfang der Ware. Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch Berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn Sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.

4.4 Soweit der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag wählt, steht im ein weitgehender Schadensersatzanspruch wegen des Mangels nicht zu. Soweit der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz wählt, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung durch den Verkäufer arglistig verursacht wurde.

4.5 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer arglistig gehandelt hat. Nach Ablauf in Ziffer 4 genannten Frist gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4.6 Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4.7 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Die verkaufte Ware bleibt so lange Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegenüber dem Kunden in Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand z. B. aufgrund von Änderungen des Kleides, Zubehörlieferung sowie sonstige Leistungen noch erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn die Leistungen durch den Verkäufer unzumutbar verzögert oder nicht erbracht wurde. Bis zur Erfüllung des vorgenannten Anspruches des Verkäufers darf die Ware nicht weiter veräußert, vermietet oder verliehen werden bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten zur Änderung gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignungen und Pfändungen untersagt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts, ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch der Ware berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

5.3. Nach erfolgreicher Bezahlung des Gesamtbetrages geht das Eigentum auf den Kunden über. Die Firma Dein Traumkleid bewahrt die Kaufsache bis zur eigentlichen Abholung durch den Kunden lediglich auf. Die Firma Dein Traumkleid ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern.

6. Abnahme und Abnahmeverzug
6.1 Nimmt der Kunde die Ware nicht fristgerecht ab, ist der Verkäufer berechtigt ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über die Ware zu verfügen und dem Kunden mit angemessener, verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des Verkäufers, nach Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung (§ 323 BGB) vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung, kann der Verkäufer 50 % des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein geringer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten, die Teillieferung (Vorablieferung) anzunehmen soweit dies zumutbar ist. Teilleistungen (Beratung, Anproben, Skizzen, digitales Vermessen, Auftragsbearbeitung, Kommissionierung, Stoff usw.) des bereits erbrachten Werksvertrages werden auf jeden Fall in Rechnung gestellt.

7.Maßnehmen / Qualität
7.1 Der Auftraggeber (Kunde) sichert die Richtigkeit der erfassten Maße im Messprotokoll zu. Der Auftraggeber sichert zu, dass er diese Maße zuvor auf Aktualität und Richtigkeit eingehend überprüft hat. Das Messprotokoll wird Bestandteil des Vertrages.

7.2 Der Auftraggeber (Kunde) wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass erforderliche Änderungen aufgrund fehlerhaft übermittelter Maße oder eingetretener figürlicher Veränderungen von ihm zu vertreten sind und zu seinen Lasten gehen. (zum Beispiel Schwangerschaft, Ab- und Zunahme des Körpergewichtes)

7.3 Oberstoff ist ein lebendiger Werkstoff und kann sich trotz sorgfältigster Verarbeitung, auch unter Zugrundelegen gleicher Maße, aus vielerlei Gründen von Fall zu Fall anders verhalten. Es können daher Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten, die technisch nicht vermeidbar sind.

8.Beanstandungen
8.1 Beanstandungen sind bei der Anprobe zum Abholtermin der Ware dem Auftragnehmer mitzuteilen.

8.2 Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe oder Passform können nicht beanstandet werden.

9.Termine und Terminvereinbarung
11.1 Terminvereinbarungen finden zwischen Kunde und Brautmodengeschäft telefonisch oder persönlich oder über unser Onlineportal werktags zwischen 10 und 18 Uhr statt. Der Termin gilt auch dann als vereinbart, wenn ein Dritter diesen Termin vereinbart und das Brautmodengeschäft von der Vertretungsbefugnis dieses Dritten gutgläubig ausgehen durfte.

9.2 Vereinbarte Termine zwischen Kunde und Brautmodenstudio sind nur dann verbindlich, wenn der vereinbarte Beginn zeitlich nicht um mehr als 15 Minuten überschritten wird.

9.3. Wird ein vereinbarter Termin ohne rechtzeitige Absage vom Kunden nicht wahrgenommen, so ist das Brautstudio berechtigt, die daraus entgangenen Einnahmen, die bei Stattfinden des Termins oder eines vergleichbaren Termins zustande gekommen wären, vom Kunden einzufordern.

9.4 Sofern eine Vorauszahlung vom Kunden vereinbart wurde, ist der Termin erst mit Leistung der Vorauszahlung verbindlich. Ist die Vorauszahlung bereits geleistet worden, ist das Brautgeschäft bei Nichtwahrnehmung des verbindlichen Termins seitens des Kunden dazu berechtigt, die Vorauszahlung in der Höhe einzubehalten, in der dem Brautmodenstudio Aufwendungen, vor allem für bereits für den vereinbarten Termin bestellte Produkte (z.B. Wasser, Sekt usw.), entstanden sind. Der Kunde ist jedoch berechtigt, nachzuweisen, dass der dem Brautmodengeschäft entstandene Schaden geringer als die geleistete Vorauszahlung ist.

10. Änderungen
12.1 Änderungen stellen immer einen Werksvertrag dar. Die Änderung von Kleidungsstücken werden vor der Auftragsannahme mit dem Kunden abgestimmt und so auch durchgeführt. Jegliche Haftung für nicht gefallen von geänderter Kleidung schließen wir aus. Änderungen werden auf Kundenwunsch ausgeführt.

10.2 Dein Traumkleid haftet nicht, wenn die nach Kundespezifikation hergestellten Waren nicht passen, sofern der Kunde sich verändert hat (zu oder Abnahme des Gewichtes, Schwangerschaft usw.) oder die Maße und Spezifikationen für die herzustellende Ware selbst vorgegeben hat.

10.3 Wir weisen darauf hin, dass eine nachträgliche zusätzliche Änderung der Kleidung möglich ist. Die Kostenübernahme oder -teilung richtet sich nach dem Einzelfall. Schäden, die durch unsachgemäße Maßnehmen des Kunden hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen die Schneiderei.

10.4 Änderungspreise sind Handwerkerlöhne und nicht skontierbar. Im übrigen gelten die Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie.

10.5 Wir weisen ausdrücklich darauf hin das die Firma Dein Traumkleid für eventuelle Nachträgliche Fremdeingriffe nach Erhalt der Ware wird keine Haftung übernimmt z. B. Änderungen bei anderen Schneidern. Eventuell dadurch entstehenden Schäden wie z. B. dass am Tag des Events die Kundin das Kleidungsstück nicht anziehen kann, ist von jeglicher Reklamation ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht nur, für Nachbesserungen und Schadenersatzforderungen gegenüber Dein Traumkleid.

10.6 Die Einschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Dein Traumkleid, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

11. Reinigungsausschluss
13.1 Für eventuelle Fremdeingriffe nach Erhalt der Ware wird keine Haftung übernommen (z. B. Reinigung, Änderungen).

12 Sonstiges
15.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

15.3 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Hauptsitz der Firma. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.